Wahlarzt informationen


Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten (des Patienten) ab, sich seinen behandelnden Arzt frei wählen zu können.
Der Wahlarzt ist dabei ein niedergelassener Arzt, der kein Vertragsverhältnis mit der Krankenkasse des betreffenden Patienten hat.

Der Wahlarzt orientiert sich bei der Rechnungslegung meist nach den Tarifen der jeweiligen Krankenkasse. Im Unterschied zum „Privatarzt“, der seine Honorarnote unabhängig von den Krankenkassenvorgaben festlegt.

 

Wieviel Geld erstattet meine Krankenkasse zurück?

Die Rückerstattung hängt sehr von der jeweiligen Krankenkasse ab, da jede Krankenkasse einen eigenen Leistungskatalog und eigene Leistungstarife hat.
Grundsätzlich erstatten die Krankenkassen 80 % des eigenen Leistungstarifes zurück, den sie einem Vertragsarzt erstattet hätte, allerdings behalten manche Krankenkassen noch zusätzlich 20-30% Bearbeitungsgebühr ein.

Laut österreichischer Rechtslage steht dem Patienten eine Kostenrückerstattung zu. Die Höhe richtet sich nach dem Honorar, das die betreffende Krankenkasse dem Vertragsarzt bezahlt, abzüglich eines Selbstbehaltes. Nicht alle Leistungen können vom Wahlarzt aber zu Kassentarifen angeboten werden.

 

Wie wird verrechnet?

Nach Abschluss der Behandlung erstellt Ihnen der Wahlarzt eine detaillierte Honorarnote mit allen durchgeführten Leistungen.
Die Honorarnote kann bar, per Erlagschein oder mit Bankomatkarte bezahlt werden.
Gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg der Bank wird die Honorarnote bei der entsprechenden Krankenkasse zur Refundierung eingereicht.

 

Bei Bar- oder Bankomatzahlung reichen wir gerne die Honorarnote für Sie bei Ihrer Krankenkasse ein.

Wir helfen gerne weiter!